Kataster / Grundstücksvermessung

Die Schaffung klarer Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden ist eine nachhaltige Investition in Ihr Eigentum und den nachbarschaftlichen Frieden. Durch langjährige Erfahrung und eine sorgfältige Arbeitsweise sind wir eine vertrauenswürdige Ansprechstelle für Grundstücksvermessungen aller Art.

Leistungen

  • Teilung von Grundstücken
  • Grenzrekonstruktion (Wiederherstellung verlorener / zerstörter Grenzpunkte)
  • Schlussvermessung von Weg- und Gewässeranlagen
  • Pläne für Wegerecht und sonstige Servitute
  • Umlegungspläne
  • Parifizierungspläne
  • Umwandlung von Grundstücken in den Grenzkataster

In Österreich ist Ihr Grundeigentum durch das Grundbuch (juristischer Teil) und den Kataster (technischer Teil) gesichert. Für den Kataster gibt es zwei Formen: Grundsteuerkataster und Grenzkataster.

Der Grundsteuerkataster wurde zum Zwecke der Besteuerung im Jahr 1817 angelegt. Eine Ersitzung von Grundstücken und Teilen davon ist möglich. Das im Grundstücksverzeichnis ausgewiesene Flächenausmaß ist nicht unbedingt verlässlich (Fehler von 10% der Grundstücksfläche sind nicht ungewöhnlich). Die Katastralmappe erbringt keinen rechtsverbindlichen Beweis über die Grenzen. Im Äußersten sind die Grenzen bei Gericht einzuklagen.

Der Grenzkataster wurde zur Sicherung der Grenzen und somit des Eigentums angelegt. Die Grenzpunkte haben Rechtscharakter. Eine Ersitzung von Teilen von Grundstücken ist ausgeschlossen. Die im Grundstücksverzeichnis ausgewiesene Fläche ist wesentlich genauer als beim Grundsteuerkataster. Die Wiederherstellung von Grenzpunkten bei Grenzstreitigkeiten oder unkenntlich gewordenen Grenzen ist eine rein technische Angelegenheit und kann durch Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen durchgeführt werden. Im Äußersten wird diese Aufgabe durch das Vermessungsamt durchgeführt – die Zuständigkeit des Gerichts ist ausgeschlossen.

Kontaktieren Sie uns deshalb wegen einer allfälligen Umwandlung Ihres Grundstücks in den rechtsverbindlichen Grenzkataster!

Grenzpunkte machen Ihr Eigentum in der Natur ersichtlich.

Die Grenzvermessung ist eine hoheitliche Aufgabe, die neben Behörden nur von Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen durchgeführt werden darf.

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